Verschiedene Vorsrogevollmachten
Die Betreuungs- und Vorsorgevollmachten dienen erwachsenen Menschen, die wegen einer körperlichen, psychischen oder seelischen Beeinträchtigung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können und deshalb auf Unterstützung anderer angewiesen sind.
Die Situation dieser persönlichen Handlungsunfähigkeit kann neben einer Erkrankung auch plötzlich durch einen Unfall hervorgerufen werden. Um in einen solchen Fall, die Bestellung eines rechtlichen Betreuers zu vermeiden, kann in gesunden Tagen eine entsprechende Verfügung verfasst werden.
Nachfolgend geben wir Ihnen einen kurzen Überbliche über die verschiedenen Arten der Verfügungen:
Die oben genannten Informationen sollen nur unverbindlich beraten. Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen an einen fachkundigen Notar oder das zuständige Amtsgericht. Viele ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Website des BMJV (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz). Hier stehen die Broschüren Betreuungsrecht, Patientenverfügung sowie Erben und Vererben zum Download bereit: www.bmjv.de