Die sichere Bestattungsvorsorge

Das Treuhandkonto

Wer für eine Bestattung die finanzielle Vorsorge treffen möchte, hat hierzu verschiedene Möglichkeiten. Früher wurde gerne ein Sparbuch angelegt um Beerdigungskosten zu decken. Diese Vorsorge oder die in Form eines Girokontos empfiehlt sich heutzutage nicht mehr.

Sollte zur Deckung eventueller Heim- und Pflegekosten beim zuständigen Sozialamt Unterstützung beantragt werden, wird meist die Auflösung des Sparbuchs verlangt. Das angesparte Geld stünde also für eine würdige Bestattung nicht mehr zur Verfügung. 

Auch eine Sterbegeldversicherung ist, wenn auch aus anderen Gründen, nicht immer eine  sinnvolle Lösung.

Aus diesen Gründen bieten wir in Zusammenarbeit mit dem Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V. die Alternative in Form eines Treuhandkontos an. Wenn Sie sich für diese sichere und verlässliche Lösung entscheiden, übernimmt unser Haus gerne für Sie die Kontoeinrichtung. 

Der Weg zum Treuhandvertrag

Der Ablauf gestaltet sich einfach: In einem gemeinsamen Gespräch werden die individuellen Wünsche zur Bestattung festgelegt. Nachdem wir einen entsprechenden Kostenvoranschlag erstellt haben, entscheiden Sie selbst unter Berücksichtigung der anerkannten Höchstbeträge über die Höhe der Vorsorgesumme.

Nach Abschluss des Vertrages und Einzahlung der vereinbarten Summe erhalten Sie die Treuhand Police und Vorsorge-Card. Durch diese besteht zudem nach Abschluss des Treuhand-Vertrages im Todesfall eine Kostenübernahme für die Auslandsrückholung  innerhalb Europas in Höhe von 5.200,- Euro und außerhalb Europas in Höhe von 10.300,- Euro.

Ihr Kapital in sicheren Händen

Ihr Kapital wird nach den Anlagerichtlinien des Aufsichtsrates, die den Kriterien der Mündelsicherheit ähneln, bestverzinslich als Treuhandvermögen angelegt. Aus den Erträgen werden die Verwaltungskosten bestritten. Die Ihnen zugesagte Verzinsung Ihrer Treuhandeinlage wird hiervon nicht berührt, d.h. Ihre Zinsgutschrift erhalten Sie brutto = netto, ohne Abzug von Verwaltungskosten und Steuern. Die Höhe Ihres Treuhandvermögens wird Ihnen auf Anfrage, mindestens aber jährlich über unser Haus in Form eines Kontoauszuges und einer Zinsbescheinigung mitgeteilt. Die Absicherung der eingezahlten Gelder übernehmen namhafte deutsche Banken und Sparkassen in Form einer Ausfallbürgschaft.

Sie können sich darauf verlassen: Ihr Treuhandkonto-Guthaben wird ausschließlich für die Deckung der Bestattungskosten verwendet. Eventuelle Überschüsse zahlen wir unter Vorlage einer detaillierten Kostenabrechnung an die von Ihnen bestimmte Person aus.

Der Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag ist kündbar.

Die Vorteile auf einem Blick

• Konkurssichere, treuhänderische Anlage der Vorsorgegelder
  nach den Kriterien des Kapitalanlagegesetzes

• Schutz Ihres Guthabens vor Zugriff des Sozialamts z. B. bei Pfelgebedürftigkeit

• Verzinsung entspricht der einer normalen Spareinlage

• Getrennte und übersichtliche Kontoführung und Ausweisung der Zinserträge

• Flexible Vertragsgestaltung

• Einfache Handhabung

• Das Treuhandkonto ist jederzeit kündbar

Die Höhe der Vorsorge

Bei einer angemessenen Bestattungsvorsorge erkennen die Kommunen und Landkreise in ganz Deutschland relativ unterschiedliche Beträge an. Die statthaften Beträge für eine verbindliche Bestattungsvorsorge liegen über dem Betrag des sogenannten Schonvermögens (bei Grundsicherung im Alter) von derzeit 5.000 € für Alleinstehende. Anerkannt werden Beträge bis zu 10.000 €. Über die aktuellen Beträge Ihrer Kreisverwaltung erteilen wir Ihnen gerne Auskunft.

Unser Infoblatt zur Treuhand Bestattungsvorsoge finden Sie im Downloadbereich.

>Infoblatt Bestattungsvorsorge Treuhand<