Formalitätenservice

Verschiedene Regelungen und Formalitäten

Im Trauerfall müssen eine Reihe von Formalitäten erledigt werden, bei denen wir Ihnen selbstverständlich behilflich sind. Neben der Sterbefallbeurkundung am zuständigen Standesamt übernehmen wir anschließend weitere Regelungen:

  • Terminabstimmung mit dem Pfarramt, arrangieren eines Trauerredners
  • Terminabstimmung mit dem Friedhofsamt und der zuständigen Gemeindeverwaltung
  • Krankenkasse abmelden
  • Renten abmelden, Anmeldung weiterer möglicher Bezüge  (Sterbevierteljahr für Hinterbliebene Ehegatten)
  • Auszahlungsantrag bei Lebens- und Unfallversicherungen
  • Abmeldung bei verschiedenen Versicherungsträgern, Vereinen und Behörden

 

Weitere Informationen und Formulare finden Sie in unserem Kundenportal. Kontaktieren Sie uns für den kostenfreien Zugang:

mail@rompf-willingen.de

Unser zusätzlicher Service - das Formalitätenportal für Angehörige.

Nach dem wichtige Abmeldungen bereits erledigt wurden, bieten wir Angehörigen einen zusätzlichen Online-Formalitätenservice. Unser geschütztes Formalitäten-Portal, für das Sie persönliche Zugangsdaten erhalten, erfasst alle für Sie von uns bereits durchgeführten Abmeldungen und ermöglicht es, jederzeit auch selbständig zusätzliche Abmeldungen vorzunehmen, beispielsweise bei Vereinen, Organisationen und Unternehmen.


Um diesen Service nutzen zu können, kontaktieren Sie uns für Ihren persönlichen Zugang zu unserem Formalitätenportal.

 

 

Flyer Formalitätenportal

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Was passiert mit dem "Digitalen Nachlass"?

Wie jede andere Form des Nachlasses betrifft auch der digitale Nachlass vor allem die Angehörigen und Erben, besonders dann, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten das Internet nutzte. Bei Deutschlands führenden Webanbietern lassen wir auf Wunsch prüfen, ob ein Account, eine Mitgliedschaft oder ein Vertrag mit der verstorbenen Person besteht.

Später legen die Angehörigen fest, ob so ermittelte Konten gekündigt oder auf sie übertragen werden sollen. Damit schützen Sie sich ggf. vor unnötig weiterlaufenden Kosten aus Verträgen. Werden Guthaben oder andere Vermögenswerte ermittelt, kommt es zur geregelten Auszahlung bzw. Übertragung an die Erben. An den Verstorbenen adressierte Werbepost wird durch die Benachrichtigung der Unternehmen abgestellt.

Jeglicher Zugriff auf digitale Inhalte des Verstorbenen bei Webanbietern (z.B. Emails, Musikdateien, Fotos, usw.) durch uns oder andere Dritte wird dabei garantiert ausgeschlossen. Im Internet veröffentlichte Profile des Verstorbenen bei Sozialen Netzwerken wie z.B. Facebook, Xing, LinkedIn, Twitter, Instagram u.a. können auf Ihren Wunsch deaktiviert oder gelöscht werden. Je nach Anbieter ist auch die Aktivierung eines sog. Gedenkzustandes möglich. Ist die Regelung des digitalen Nachlasses gewünscht, werden alle Ergebnisse der automatischen Recherche von Verstorbenen-Accounts und -verträgen ständig aktualisiert im Formalitätenportal angezeigt.

Wie das genau funktioniert, sehen Sie in folgendem Video:

Beim Aufruf des Videos werden personenbezogene Daten (IP-Adresse) an den Betreiber des Videoportals gesendet. Daher ist es möglich, dass Zugriffe gespeichert und ausgewertet werden. Detaillierte Infos finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

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